Allgemeine Verkaufs- und

Lieferbedingungen

Gültig ab 1.1.2022

Die nachstehenden Bedingungen regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Kunden resp. seinen Rechtsnachfolgern (nachfolgend Kunde genannt) und der AXACOM AG (nachfolgend AXACOM genannt). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und akzeptiert vollumfänglich die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Anderslautende schriftliche Abmachungen der Parteien bleiben ausdrücklich vorbehalten.

1. Offerten und Bestellungen

Offerten der AXACOM sind jeweils 30 Tage bzw., falls dies vorher eintrifft, bis zum Ablauf des der Offerte zugrunde liegenden Vertrages gültig. Bestellungen des Kunden bedürfen, um gültig zu sein, einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der AXACOM.

2. Änderungen

Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Kunden, so behält sich die AXACOM Preisänderungen vor.

3. Lieferfristen

Die von der AXACOM angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und rechtlich nicht verbindlich. Die AXACOM bemüht sich nach besten Möglichkeiten um eine Lieferung innert angegebener Frist, haftet jedoch nicht für Verzögerungen. Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Verweigerung der Annahme, noch zur Geltendmachung von Schadenersatz.

4. Verpackung

Die Kosten für die Verpackung gehen zulasten des Kunden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat die in den Verträgen oder Aufträgen vorgesehenen Vergütungen für die von Axacom erbrachten Leistungen zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen anderen Abgaben.Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Sofern nicht anders vereinbart , werden die Hard- und Software nach Eingang bei der AXACOM in Rechnung gestellt.

Wenn nicht ausdrücklich vermerkt, sind Reisespesen (Zeit + km) nicht in den Preisen enthalten. Verspätete Lieferungen, Beanstandungen oder Garantieansprüche berechtigen nicht zur Verzögerung der Zahlung.

6. Zahlungsverzug

Der Verzug des Kunden tritt ohne Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Bei Zahlungsverzug ist die AXACOM AG berechtigt, sämtliche Leistungen bestehender Verträge mit dem Kunden einzustellen.
Bei verspäteter Zahlung sind Umtriebs und Mahnkosten von CHF 30.- pro Mahnung sowie ein Verzugszins von 5% p.a. fällig.

7. Abnahme

Die Abnahme der Gesamtheit der von der AXACOM gelieferten Produkte, inkl. SystemSoftware, erfolgt gemäss den von der AXACOM vorgesehenen Prüfvorschriften. Sofern die Installation durch die AXACOM vorgenommen wird, findet die Abnahme gleichzeitig mit der Installation statt.

8. Garantie | Gewährleistung

Garantie- und Gewährleistungen werden ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Produkte von Drittherstellern gelten die Garantiebestimmungen und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers.Eine weitergehende Gewährleistung durch die AXACOM oder Schadenersatzpflicht besteht nicht. Insbesondere ist Minderung ausgeschlossen. Ausgenommen von der Gewährleistung der AXACOM sind Verbrauchsmaterialien. Nicht unter die Gewährleistung der AXACOM fallen Schäden, die durch unsachgemässe Vorbereitung oder Unterhalt des Installationsortes sowie durch unsachgemässe, vorschriftswidrige oder missbräuchliche Installation, Bedienung oder Unterhalt durch den Kunden verursacht wurden. Schadenersatz über die erwähnten Garantieleistungen hinaus sowie allfällige Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind während der Garantiezeit geltend zu machen. Diese beginnt grundsätzlich mit dem Lieferdatum.

9. Haftung

Die AXACOM haftet für den direkten Schaden nur, wenn dieser nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von AXACOM verursacht wurde. Jede weitergehende Haftung von AXACOM für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt AXACOM keinerlei Haftung für Datenverluste, für Kosten der Datenwiederbeschaffung, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, nicht

realisierte Einsparungen, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere mittelbare oder Folgeschäden. Die Haftung der AXACOM für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die AXACOM deren Vernichtung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der AXACOM. Während dieser Zeit darf die Ware nicht weiterverkauft, vermietet oder verpfändet werden. Kommt der Kunde in Verzug, so ist die AXACOM unter anderem berechtigt, die Produkte zurückzunehmen.

Die AXACOM behält sich den Eintrag in das Eigentumsvorbehaltsregister vor.

11. Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten, die AXACOM vom Kunden erhält, werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Insbesondere findet eine Erhebung, Speicherung, Nutzung oder Weitergabe der Daten nur statt, wenn der Kunde hierfür sein Einverständnis erteilt hat oder dies gesetzlich erlaubt ist. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlicher Erlaubnis erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Pflichten. Bezüglich der Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter www.axacom.ch.

11. Salvatorische Klausel

Erweisen sich Teile dieser Nutzungsbedingungen als nicht durchsetzbar oder ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, anwendbar. Der Gerichtsstand für natürliche und juristische Personen ist Weinfelden, Kanton Thurgau, Schweiz.